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Geschäftsbedingungen

Be4utiful Madeira Car, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden "Gesellschaft" genannt), vermietet das in den Bedingungen dieses Dokuments beschriebene Fahrzeug an den Kunden, der dieses Dokument unterzeichnet hat und der von den vorliegenden Bedingungen Kenntnis hat und mit ihnen einverstanden ist.

  1. Der Kunde erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand.
  2. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Kunden und dem in diesem Vertrag genannten Zusatzfahrer gefahren werden und darf auf keinen Fall für folgende Zwecke verwendet werden: 2-A) Transport von Waren, die gegen die Zollbestimmungen verstoßen. 2-B) Transport von Passagieren oder Fracht gegen eine finanzielle Entschädigung oder eine ausdrückliche Vergütung. 2-C) Durchführung von Abschlepparbeiten jeglicher Art mit dem gemieteten Fahrzeug. 2-D) Teilnahme an Sportveranstaltungen. 2-E) Der zugelassene Fahrer muss die in Portugal geltenden Alkoholgrenzen und das Verbot des Konsums von psychotropen Substanzen beim Führen eines Fahrzeugs beachten.
  3. Die Führerscheine für Mietfahrzeuge müssen portugiesisch oder von Portugal anerkannt sein, mit einem Mindestalter von 21 Jahren und 2 Jahren Fahrpraxis ODER 19 Jahren mit der zusätzlichen Zahlung einer Gebühr.
  4. Das Fahrzeug wird mit einem Warndreieck und einer Warnweste ausgeliefert, die beide für den Gebrauch zugelassen sind, sowie mit dem notwendigen Werkzeug für eine eventuelle Panne, einem Ersatzrad oder einem Pannenset, einer Zulassungsbescheinigung, einer Versicherungskarte und einem Formular für die regelmäßige Inspektion, falls erforderlich. 4-A) Der Verlust, die vollständige oder teilweise Zerstörung der in Abschnitt 4 des vorliegenden Dokuments genannten Dokumente liegt in der Verantwortung des Kunden. In diesem Fall erhebt die Gesellschaft eine Gebühr von 150 Euro.
  5. In den Preisen sind nicht enthalten:
    - Vom Kunden verursachte Verkehrsverstöße.
    - Im Falle eines Unfalls: Abschleppen zum Ort der Lieferung.
    - Kosten für Kollisionsschäden.
  6. Die Fahrzeuge werden bei der Übergabe an den Kunden ordnungsgemäß inspiziert, regelmäßig gewartet und die Flüssigkeiten ausgetauscht. Im Falle einer plötzlichen Panne oder einer Warnung des Fahrzeugs muss der Kunde die Anweisungen des Unternehmens nach sofortiger Benachrichtigung über die Anomalie befolgen. Das Unternehmen übernimmt die Kosten, wenn sie vom Kunden durch eine Quittung nachgewiesen werden.
  7. Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert, mit Versicherung für die Insassen des gemieteten Fahrzeugs. Eine Kaution in Höhe von 500 Euro (700 Euro für die Gruppe F7, 750 Euro für Piaggio MP3) ist zu hinterlegen; diese Kaution kann per Debitkarte, Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden.
    Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Pauschalversicherung abzuschließen, wodurch sich der Wert der Kaution verringert:
    - Bei der Globalversicherung (SCDW) haftet der Kunde immer für Schäden an den Felgen, Vandalismus, Diebstahl, Glasbruch, Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Schäden an den Schlössern oder Fahrlässigkeit. Diese Versicherung erfordert eine Kaution von 250 Euro (in der Gruppe F7 beträgt die Kaution 350 Euro).
    - Alle Einzelheiten und Informationen zur Versicherung werden dem Kunden von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
    - Jede vom Kunden abgeschlossene Versicherung schließt die Haftung für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten bei Geschwindigkeitsübertretungen, Verkehrsverstößen oder Straftaten nach der portugiesischen Straßenverkehrsordnung aus. Der Kunde haftet für die Kosten und Schäden, die sich aus solchen Handlungen ergeben, sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug für die Tätigkeit des Unternehmens nicht nutzbar ist. Alle Schäden oder Anomalien werden in den vom Unternehmen beauftragten Werkstätten repariert, die auf Anfrage die entsprechenden Budgets zur Verfügung stellen.
  8. Der Mietvertrag endet an dem im Vertrag vorgesehenen Datum unter Einhaltung der vorgesehenen Zeit. Sollte der Kunde den Vertrag verlängern wollen, muss er sich persönlich oder per E-Mail an die Gesellschaft wenden, die ihm einen neuen Vertrag ausstellt.
    - Die Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins und der Rückgabezeit zieht eine strafrechtliche Verantwortung nach sich und wird bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt.
    - Der Kunde muss das Fahrzeug immer an dem im Vertrag angegebenen Ort zurückgeben, es sei denn, das zuständige Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel ist eine Tagesgebühr von 120 Euro zu entrichten.
    - Der Kunde muss das Fahrzeug in einem sauberen und konservierten Zustand zurückgeben; bei Nichteinhaltung dieser Klausel ist eine Gebühr von 55 Euro zu entrichten.
  9. Der zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbarte Betrag, sowohl für den Tagessatz als auch für eventuelle Zusatzleistungen oder Versicherungen, muss immer bei der Übergabe an den Kunden bezahlt werden.
    - Je nach der zuvor getroffenen und zwischen beiden Parteien vereinbarten Vereinbarung kann eine Kaution für die Selbstbeteiligung der Versicherung zur Deckung eventueller Schäden verlangt werden oder nicht. Die Beträge werden dem Kunden immer im Voraus mitgeteilt.
  10. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung bietet das Unternehmen einen kostenlosen Kundendienst an, der 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht, um alle Unregelmäßigkeiten zu melden, die während der Mietdauer auftreten können. Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde die im Mietvertrag angegebenen Kontaktdaten verwenden.