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Geschäftsbedingungen

Be4utiful Madeira Car, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), vermietet das in den Geschäftsbedingungen dieses Dokuments beschriebene Fahrzeug an den Kunden, der dieses Dokument unterzeichnet hat, diese Bedingungen kennt und ihnen zustimmt.


1. Der Kunde erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand.

2. Das Mietfahrzeug darf nur vom Kunden und den in diesem Vertrag genannten zusätzlichen Fahrern gefahren werden und darf nicht für folgende Zwecke verwendet werden:
2-A) Transport von Gütern unter Verstoß gegen Zollbestimmungen.
2-B) Transport von Passagieren oder Fracht gegen eine finanzielle Gegenleistung oder ausdrückliche Vergütung.
2-C) Durchführung jeglicher Art von Abschleppen mit dem Mietfahrzeug.
2-D) Teilnahme an Sportveranstaltungen.
2-E) Der berechtigte Fahrer muss die in Portugal geltenden Alkoholgrenzwerte und das Verbot des Konsums psychotroper Substanzen beim Führen eines Fahrzeugs einhalten.

3. Für die Fahrzeuganmietung muss der Führerschein portugiesischer oder von Portugal anerkannter Herkunft sein. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre und die Fahrpraxis beträgt zwei Jahre. Gegen eine zusätzliche Gebühr ist ein Führerschein ab 19 Jahren erforderlich.

4. Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Fahrlässigkeit, insbesondere:
• Fahrlässiges Fahren (im Gelände, in Sperrgebieten, auf der Gegenfahrbahn usw.)
• Falsches Parken (z. B. Nichtbetätigung der Handbremse)
• Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder -dokumenten
• Betanken mit falschem Kraftstoff
• Schäden am Fahrzeuginnenraum
• Strafzettel wegen Falschparkens und/oder Geschwindigkeitsüberschreitung
• Nichtmeldung von Unfällen und/oder Schäden
• Schäden an der Kupplung durch fahrlässige Benutzung
• Sonstige fahrlässige Situationen
Im Falle eines Schadens am Fahrzeug müssen Sie uns umgehend kontaktieren und Fotos des Fahrzeugs sowie den Ort und die Umstände des Unfalls schildern.
Sollten andere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein, ist eine sofortige Benachrichtigung der Polizei und unseres Unternehmens erforderlich. Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne unsere Genehmigung. Ebenso wichtig ist es, die Kennzeichen, Versicherungspolicendaten und Kontaktdaten aller beteiligten Fahrer zu erfassen.

5. Das Fahrzeug wird mit einem zugelassenen Warndreieck und einer Warnweste, dem notwendigen Werkzeug für eventuelle Schäden, einem Ersatzreifen oder einem Reifenpannenset, der Zulassungsbescheinigung, der Versicherungskarte und dem Prüfformular (falls erforderlich) übergeben.
5-A) Der Verlust, die vollständige oder teilweise Zerstörung der in Abschnitt 4 dieses Dokuments genannten Dokumente liegt in der Verantwortung des Kunden. In diesem Fall erhebt das Unternehmen eine Gebühr von 150 Euro.

6. Im Preis nicht enthalten:
• Verkehrsverstöße des Kunden.
• Abschleppen zum Lieferort im Falle eines Unfalls.
• Unfallentschädigungskosten.

7. Die Fahrzeuge werden bei der Übergabe an den Kunden ordnungsgemäß überprüft, wobei regelmäßige Wartungen und Flüssigkeitswechsel durchgeführt werden.
Im Falle eines plötzlichen Ausfalls oder einer Warnung des Fahrzeugs muss der Kunde die Anweisungen des Unternehmens befolgen und die Anomalie unverzüglich melden. Das Unternehmen übernimmt die Kosten, sofern der Kunde diese durch einen Beleg belegt.

8. Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert, einschließlich der Insassenversicherung. Je nach gewähltem Fahrzeug ist eine Kaution in Höhe von 300 € oder 450 € erforderlich. Diese Kaution kann per Kreditkarte oder in bar bezahlt werden.
Der Kunde kann optional eine Vollkaskoversicherung abschließen, wodurch sich die Kaution reduziert*.
* Bei einer Vollkaskoversicherung (SCDW) haftet der Kunde stets für Schäden an den Rädern, Vandalismus, Diebstahl, Glasbruch, Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, Schäden an den Schlössern oder Fahrlässigkeit.
• Alle Details und Informationen zur Versicherung werden dem Kunden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
• Jede vom Kunden abgeschlossene Versicherung schließt die Haftung für Schäden am Fahrzeug oder Dritten im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsverstößen oder Straftaten gemäß der portugiesischen Straßenverkehrsordnung aus. Der Kunde haftet für die Kosten und Schäden, die aus solchen Handlungen entstehen, sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug für die Aktivitäten des Unternehmens nicht betriebsbereit ist. Sämtliche Schäden oder Mängel werden in Vertragswerkstätten des Unternehmens behoben und auf Wunsch ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt.

9. Die Miete endet zum im Vertrag angegebenen Datum und unter Einhaltung der vereinbarten Zeiten. Möchte der Kunde den Vertrag verlängern, muss er sich persönlich oder per E-Mail an das Unternehmen wenden und einen neuen Vertrag beifügen.
• Die Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabedatums und der vereinbarten Rückgabezeit führt zu strafrechtlicher Haftung und wird den zuständigen Behörden gemeldet.
• Der Kunde muss das Fahrzeug stets an dem im Vertrag angegebenen Ort zurückgeben, es sei denn, das zuständige Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel wird eine Tagesgebühr von 120 Euro fällig.
• Der Kunde muss das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel wird eine Gebühr von 55 Euro fällig.

10. Der zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zu zahlende Betrag, sowohl für den Tagessatz als auch für etwaige Zusatzleistungen oder Versicherungen, ist stets bei der Übergabe an den Kunden zu entrichten.
• Je nach vorheriger Vereinbarung zwischen beiden Parteien kann eine Kaution für die Selbstbeteiligung zur Deckung eventueller Schäden erforderlich sein. Die Preise werden dem Kunden stets im Voraus mitgeteilt.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung bietet das Unternehmen einen kostenlosen 24-Stunden-Kundendienst an, um ungewöhnliche Situationen zu melden, die während der Mietdauer auftreten können. Um diesen Service zu nutzen, muss der Kunde die im Mietvertrag angegebenen Kontaktinformationen verwenden.