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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Be4utiful Madeira Car, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), vermietet dem im vorliegenden Vertrag bezeichneten Kunden das darin beschriebene Fahrzeug zu den nachstehenden Bedingungen. Der Kunde erklärt, diese Allgemeinen Mietbedingungen gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert zu haben.

1. Zustand des Fahrzeugs

Der Kunde bestätigt, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Betriebs-, Reinigungs- und Wartungszustand erhalten zu haben. Das Fahrzeug wurde überprüft und mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten übergeben.

2. Autorisierte Fahrer und Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden sowie von den im Mietvertrag ausdrücklich angegebenen Zusatzfahrern geführt werden.

Die Nutzung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ist ausdrücklich untersagt:

  1. a) Transport von Waren unter Verstoß gegen Zollvorschriften oder geltende Gesetze;
  2. b) Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt;
  3. c) Ziehen oder Abschleppen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder Gegenstände;
  4. d) Teilnahme an Rennen, Sportveranstaltungen oder Trainingsfahrten;
  5. e) Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder psychotropen Substanzen unter Verstoß gegen portugiesisches Recht;
  6. f) Fahrten im Gelände, in gesperrten Bereichen oder unter Bedingungen, die Schäden durch fahrlässige Nutzung verursachen können.

3. Führerschein und Mindestalter

Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen und in Portugal anerkannten Führerscheins sein.

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt:

  • 21 Jahre mit mindestens 2 Jahren Fahrerfahrung; oder 
  • 19 Jahre gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr. 

4. Versicherung und Haftungsausschlüsse

Alle Fahrzeuge verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Insassenversicherung.

Der Kunde kann zusätzlich die SCDW-Versicherung (Super Collision Damage Waiver) abschließen, wodurch die Höhe der Kaution reduziert werden kann.

Die SCDW-Versicherung deckt insbesondere nicht ab:

  • Schäden durch fahrlässige Nutzung; 
  • Schäden an Felgen und Reifen; 
  • Schäden an der Fahrzeugunterseite; 
  • Glasbruch oder Schäden an Scheiben; 
  • Schäden an Schlössern; 
  • Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugdokumenten; 
  • Betankung mit falschem Kraftstoff; 
  • Schäden im Fahrzeuginnenraum; 
  • Vandalismusschäden; 
  • Diebstahl infolge von Fahrlässigkeit; 
  • Schäden durch Fahrten abseits befestigter Straßen; 
  • Kupplungsschäden durch unsachgemäße Nutzung; 
  • Verkehrsverstöße oder Bußgelder; 
  • Nichtmeldung von Unfällen oder Schäden. 

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Kosten für Schäden in Rechnung zu stellen, die von der abgeschlossenen Versicherung ausgeschlossen sind.

5. Vorgehensweise bei Unfall oder Panne

Im Falle eines Unfalls, Schadens oder einer Panne hat der Kunde das Unternehmen unverzüglich zu informieren und Fotos, den Standort des Fahrzeugs sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls bereitzustellen.

Sind Dritte beteiligt, ist Folgendes verpflichtend:

  • Meldung des Vorfalls bei den Polizeibehörden; 
  • Erfassung der Daten aller beteiligten Fahrzeuge und Fahrer; 
  • Einholung der Versicherungsdaten aller Beteiligten. 

Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens keine Haftung anerkennen oder Dokumente unterzeichnen.

Die Nichtbeachtung dieser Verfahren kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

6. Ausstattung und Dokumente

Das Fahrzeug wird übergeben mit:

  • Warndreieck; 
  • Zugelassener Warnweste; 
  • Grundwerkzeug; 
  • Ersatzrad oder Reifenreparaturset; 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsdokument; 
  • Versicherungsnachweis; 
  • Nachweis der technischen Prüfung, sofern erforderlich. 

Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Fahrzeugdokumente gehen zu Lasten des Kunden und führen zu einer Verwaltungsgebühr von 150 €.

7. Preise und Nicht Enthaltene Kosten

Die Mietpreise beinhalten nicht:

  • Verkehrsbußgelder und Verstöße; 
  • Abschleppkosten infolge unsachgemäßer Nutzung oder vom Kunden verursachter Unfälle; 
  • Selbstbeteiligungen oder Kosten für Fahrzeugschäden; 
  • Kraftstoff; 
  • Maut- und Parkgebühren. 

8. Kaution

Je nach Fahrzeugkategorie ist eine Kaution in Höhe von 300 € oder 450 € zu hinterlegen.

Die Kaution kann per Bankkarte oder in bar hinterlegt werden und kann durch Abschluss der SCDW-Versicherung reduziert werden.

9. Rückgabe des Fahrzeugs

Die Mietdauer endet zu dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt.

Verlängerungen müssen im Voraus beantragt werden und bedürfen der Zustimmung des Unternehmens.

Eine ungerechtfertigte verspätete Rückgabe des Fahrzeugs kann zusätzliche Kosten verursachen, unbeschadet weiterer gesetzlicher Maßnahmen.

Das Fahrzeug ist zurückzugeben:

  • Am vereinbarten Ort; 
  • In angemessen sauberem und gepflegtem Zustand; 
  • Mit sämtlichem Zubehör und allen Dokumenten. 

Die Rückgabe an einem anderen Ort ohne vorherige Genehmigung kann zu einer täglichen Vertragsstrafe von bis zu 120 € führen.

Wird das Fahrzeug in außergewöhnlich verschmutztem Zustand zurückgegeben, der eine Spezialreinigung erforderlich macht, kann eine Reinigungsgebühr von bis zu 55 € erhoben werden.

10. Zahlungen

Die Zahlung der Miete, zusätzlicher Dienstleistungen und abgeschlossener Versicherungen ist bei Fahrzeugübergabe fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11. Kundenservice

Das Unternehmen bietet während der Mietdauer einen 24-Stunden-Kundendienst für dringende Situationen über die im Vertrag angegebenen Kontaktdaten an.

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Verwaltung des Mietvertrags, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Schadensbearbeitung verarbeitet.

13. Beschwerdebuch und Streitbeilegung

Das Unternehmen stellt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften ein physisches und elektronisches Beschwerdebuch zur Verfügung.

Im Falle einer Streitigkeit kann der Verbraucher eine gesetzlich anerkannte Stelle zur alternativen Streitbeilegung einschalten.

14. Kraftstoff und Betankung

Das Fahrzeug wird mit dem im Mietvertrag angegebenen Kraftstoffstand übergeben und muss mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden.

Wird das Fahrzeug mit geringerem Kraftstoffstand zurückgegeben, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Folgendes zu berechnen:

  • Den Wert des fehlenden Kraftstoffs; 
  • Eine Verwaltungs- und Betankungsgebühr in Höhe von 30 €. 

Die Berechnung des fehlenden Kraftstoffs erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Betankung geltenden Marktpreise.